Asbest entsorgen per Container – Asbestzement sicher & legal beseitigen
Asbesthaltige Materialien stellen besondere Anforderungen an die Entsorgung. Per Container oder Big Bag lässt sich fest gebundener Asbest – insbesondere Asbestzement – fachgerecht und gesetzeskonform beseitigen. Auf Containerdienst-Regional finden Sie zertifizierte Anbieter in Ihrer Region, die die strengen Vorschriften für Asbestabfälle kennen und einhalten.
Wichtig: Nur fest gebundener Asbest (z. B. Eternit-Platten, Asbestzementrohre) darf unter bestimmten Bedingungen im Container entsorgt werden. Schwach gebundener Asbest wie Spritzasbest muss zwingend durch eine zugelassene Fachsanierungsfirma entfernt und entsorgt werden. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regeln den Umgang mit Asbestabfällen verbindlich.
Was kostet die Entsorgung? Preisspanne deutschlandweit
In unserer Datenbank liegen die aktuellen Preise pro Tonne für diese Abfallart bundesweit zwischen 185,00 Euro und 529,55 Euro (netto).
Hinzu kommen je nach Anbieter weitere Kosten:
- Gestellung des Containers: von 0,00 Euro bis 178,50 Euro
- Kostenfreie Standzeit: von 0 bis 30 Tage
- Kosten pro Tag nach der freien Standzeit: von 0,50 Euro bis 5,00 Euro
Die Preise unterscheiden sich je nach Region, Anbieter, Menge und Materialqualität teils erheblich. Eine pauschale Angabe ist daher wenig aussagekräftig – am genauesten erfahren Sie Ihren Preis über eine kostenlose, unverbindliche Anfrage für Ihren Ort.
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Gesetzliche Grundlagen: Was Sie bei der Asbestentsorgung beachten müssen
Der Umgang mit Asbestabfällen ist in Deutschland streng geregelt. Die TRGS 519 legt fest, wie Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien durchzuführen sind. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet dazu, Asbestabfälle getrennt zu sammeln, staubdicht zu verpacken und als gefährlichen Abfall zu deklarieren. Vor der Entsorgung ist in der Regel eine Anmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Beauftragen Sie ausschließlich Entsorgungsunternehmen, die für den Transport und die Verwertung bzw. Beseitigung von Asbestabfällen zugelassen sind.
Fest gebundener vs. schwach gebundener Asbest: Der entscheidende Unterschied
Nicht jeder Asbestabfall kann gleich behandelt werden. Es gilt:
- Fest gebundener Asbest (z. B. Asbestzementplatten, Eternit): Die Asbestfasern sind in der Materialmatrix gebunden und setzen bei intaktem Zustand kaum Fasern frei. Eine Entsorgung per Container oder Big Bag ist unter Einhaltung der Verpackungsvorschriften möglich.
- Schwach gebundener Asbest (z. B. Spritzasbest, Asbestdämmplatten): Fasern können leicht freigesetzt werden und stellen ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Die Entfernung und Entsorgung ist ausschließlich durch zugelassene Fachbetriebe zulässig – ein einfacher Containerservice ist hier nicht ausreichend.
Im Zweifelsfall lassen Sie das Material von einem Sachverständigen einordnen, bevor Sie mit der Entsorgung beginnen.
So funktioniert die Containerbestellung für Asbestzement
Die Entsorgung von Asbestzement per Container läuft in der Regel so ab: Sie beauftragen einen zertifizierten Containerdienst, der einen geeigneten Container oder Big Bag liefert. Das Asbestmaterial wird staubdicht – üblicherweise in reißfesten, gekennzeichneten PE-Folien oder speziellen Big Bags – verpackt und getrennt von sämtlichen anderen Abfällen gelagert. Der Containerdienst holt den Container ab und übergibt das Material einer genehmigten Sonderabfallentsorgungsanlage. Die Kosten für Asbestentsorgung liegen aufgrund der aufwendigen Handhabung und der Entsorgungsgebühren deutlich über den üblichen Containerpreisen für Bauschutt – vergleichen Sie daher Angebote verschiedener Anbieter in Ihrer Region.