Container auf öffentlichem Grund: Sondernutzungserlaubnis & Genehmigung
Wenn kein privater Stellplatz vorhanden ist, muss der Container auf der Straße, dem Gehweg oder einem anderen öffentlichen Grundstück abgestellt werden. Dafür ist in Deutschland grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich.
Dieser Ratgeber erklärt, wie die Genehmigung funktioniert, wer sie beantragt, was sie kostet und welche Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind.
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Wer beantragt die Genehmigung?
Die Sondernutzungserlaubnis für öffentlichen Grund wird je nach Gemeinde und Containerdienst unterschiedlich gehandhabt:
- Häufig übernimmt der Containerdienst den Antrag: Viele Anbieter beantragen die Genehmigung im eigenen Namen und stellen Ihnen die Gebühren weiter. Das spart Ihnen Aufwand.
- Antrag durch den Auftraggeber: In manchen Kommunen oder bei bestimmten Konstellationen müssen Sie als Besteller selbst bei der Gemeinde, dem Stadtordnungsamt oder Straßenverkehrsamt einen Antrag stellen.
Klären Sie bei der Auftragserteilung direkt, ob Ihr Containerdienst die Genehmigung übernimmt oder ob Sie selbst tätig werden müssen. Das erspart Überraschungen kurz vor dem Liefertermin.
Kosten der Sondernutzungserlaubnis
Die Gebühren für eine Sondernutzungserlaubnis variieren je nach Gemeinde, Stelldauer und Containergröße (belegter Fläche). Typische Größenordnungen:
- Kleinere Gemeinden: ca. 10–30 € pro Woche
- Mittelstädte: ca. 20–80 € pro Woche
- Großstädte (z. B. München, Hamburg, Berlin): kann deutlich höher sein
Hinzu kommen oft Bearbeitungsgebühren. Die genauen Kosten erfahren Sie beim zuständigen Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Fragen Sie auch Ihren Containerdienst – er kennt die lokalen Regelungen in der Regel gut.
Absicherung, Kennzeichnung und Beleuchtung
Ein Container auf öffentlichem Grund muss nach den Vorschriften der StVO (Straßenverkehrsordnung) abgesichert und gekennzeichnet werden. Typische Anforderungen:
- Rückstrahlende Kennzeichnung: Der Container muss mit rot-weißen Warnstreifen oder Folien versehen sein
- Beleuchtung: Bei Dunkelheit sind Warnleuchten (Blinkleuchten oder Dauerlicht) Pflicht
- Leitkegel oder Absperrpfosten: Um Fußgänger und Fahrzeuge zu lenken
- Ausreichender Restdurchgang: Gehwege müssen in der Regel mindestens 1,50 m frei bleiben
Professionelle Containerdienste liefern den Container meist bereits mit der notwendigen Absicherung und Beleuchtung. Fragen Sie bei der Bestellung nach, was inbegriffen ist – bei fehlender Absicherung drohen Bußgelder.
Vorlaufzeit einplanen
Behörden bearbeiten Anträge auf Sondernutzung nicht immer sofort. Je nach Gemeinde und Jahreszeit (Bausaison!) kann die Bearbeitungszeit einige Tage bis zu zwei Wochen betragen. Planen Sie daher:
- Mindestens 5–10 Werktage Vorlauf für die Genehmigung einkalkulieren
- In Großstädten oder in der Hochbausaison (Frühjahr/Sommer) bis zu 3 Wochen Vorlauf empfehlenswert
- Wenn Ihr Containerdienst die Genehmigung übernimmt, informieren Sie ihn frühzeitig über Ihren Wunschtermin